Das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP

Das Handelsabkommen zwischen den USA und Europa ist ein viel umstrittenes und diskutiertes Thema. Im letzten ARGOS stellten sich Hermann Winkler, Vorstandsmitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei, Luise Schumann von der Verbraucherzentrale Thüringen und Christoph Minhoff vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. sechs Fragen zu dieser Thematik.
Neben allen möglichen Risiken bieten Veränderungen immer auch neue Chancen. Welche sind das aus Ihrer Sicht für die Lebensmittelindustrie/Verbraucher in (Mittel-)Deutschland?

Hermann Winkler: Grundsätzlich eröffnet Freihandel immer die Chance, mit den eigenen Produkten bei vergleichsweise geringen Zusatzkosten neue Märkte zu erschließen bzw. das bereits laufende Exportgeschäft weiter auszubauen und so den Absatz zu steigern. Das gilt umso mehr mit Blick auf Mitteldeutschland und seine traditionsreiche Lebensmittelindustrie mit vielen spezifischen Produkten. Dabei gehen die Potentiale auf dem US-Markt über „German Bratwurst“, Bier und Sauerkraut, bei denen Mitteldeutschland allerdings einiges zu bieten hat, durchaus noch hinaus.

Luise Schumann: Richtig angegangen bietet das transatlantische Freihandelsabkommen auch für Verbraucher einige Chancen. Durch den Abbau von Handelshemmnissen (Zöllen, Doppeluntersuchungen) könnten Preise gesenkt und Verbrauchern eine größere Produktvielfalt geboten werden. Außerdem könnten die Verhandlungen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschafts- und Konsumweise, besserer Frühwarn- und Nachverfolgbarkeitssysteme für die Lebensmittelsicherheit und höhere Verbraucherschutzstandards, ausgehend vom jeweils bislang höchsten Schutzniveau der Verhandlungspartner, geführt werden. Bisher wird sozialen und Umweltaspekten jedoch viel zu wenig Beachtung geschenkt. Statt verbraucherrechtlichen stehen wirtschaftliche
Belange im Vordergrund.

Christoph Minhoff: Nach aktuellen Einschätzungen der deutschen Lebensmittelexporteure – aller Branchen und Unternehmensgrößen – wird TTIP die Lebensmittelexporte maßgeblich steigern. Bürokratie kann abgebaut und die Zusammenarbeit von Behörden verbessert werden. So können Doppelinspektionen vermieden, Zulassungsverfahren beschleunigt und transparenter gemacht, also unter dem Strich Kosten gesenkt werden. Auch kann TTIP positive Anreize für den Handel auf multilateraler Ebene schaffen und Standards für die Zukunft setzen. Die Lebensmittelverarbeitung hat als Wirtschaftszweig für Mitteldeutschland eine hohe Bedeutung, gleichzeitig gibt es beim Exportvolumen im Vergleich zu anderen Bundesländern noch Potential. TTIP kann daher auch für den Export mitteldeutscher Spezialitäten neue Impulse liefern.

Vorbehalte gegen das derzeit verhandelte transatlantische Freihandelsabkommen sind vor allem auf Seiten der Verbraucher sehr groß. Geradezu sinnbildlich dafür sind die „Chlorhühnchen“ geworden. In wieweit halten Sie diese Befürchtungen für berechtigt?

Hermann Winkler: In der Tat ist das so genannte „Chlorhühnchen“ in der Debatte zum Symbol für all die ungesunden, mit Chemikalien verseuchten Lebensmittel aus den USA geworden, die nach Abschluss eines Freihandelsabkommens angeblich unsere Märkte überfluten würden. Aus meiner Sicht ist es allerdings vielmehr ein Sinnbild dafür, wie Informationen bewusst verzerrt werden, um Stimmungen zu erzeugen. Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt hat, mithin eine Institution der ich keine Eigeninteressen mit Blick auf TTIP unterstellen würde, ist die Behandlung von rohem Hühnerfleisch mit einer leichten Chlorlösung lebensmitteltechnisch vollkommen unbedenklich. Im Gegenteil bietet sie den Vorteil, auf dem Fleisch befindliche Keime abzutöten und damit potentielle Gesundheitsrisiken wie Salmonellen zu verringern. Vergleichsstudien ergaben, dass im Handel befindliches Hühnerfleisch in Europa teils deutlich stärker mit gefährlichen Keimen belastet ist. Für viele Amerikaner dürfte also das europäische „Keimhühnchen“ eine ebenso unvorstellbare Zumutung sein, wie für viele Europäer anscheinend das „Chlorhühnchen“. Hier heißt es also Fakten abwägen.

Luise Schumann: Europäische Verbraucher unterscheiden sich in ihrer Einstellung zu verschiedenen Bereichen des Lebensmittelmarktes in einigen Punkten deutlich von US-amerikanischen Verbrauchern. Neben dem Widerwillen gegen das „Chlorhühnchen“ zählen vor allem die Ablehnung von Gen- und Klontechnik oder Hormonzusätze in der Tierhaltung dazu. Inwieweit es Marktöffnungsregeln zu diesen Themen geben wird, ist nach wie vor offen. Insgesamt lässt sich nicht abschätzen, wie die Verhandlungen ausgehen, welche Seite sich mit welchen Interessen durchsetzt und welche Kompromisse in Kauf genommen werden.

Christoph Minhoff: Die TTIP-Verhandlungen stehen im öffentlichen Fokus wie kein anderes bilaterales Abkommen. Mit großer Euphorie wurden auf beiden Seiten des Atlantiks die Verhandlungen aufgenommen. Von einzelnen Nichtregierungsorganisationen und Politikvertretern, insbesondere aus Deutschland, werden erhebliche Vorbehalte und Bedenken gegenüber einem Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA geäußert. Wer eine Kampagne führen will, muss Emotionen wecken. Das Thema Essen eignet sich hierfür so gut wie kein anderes. So wird eine ganze Branche für politische Zwecke missbraucht, nämlich als Angstmacher für die TTIP-Gegner. Wirtschaft und Politik sind deshalb aufgerufen, die Kritik aufzunehmen und eine sachbezogene Diskussion über Chancen und Risiken dieses Abkommens zu führen. Wir begrüßen daher auch, dass sich die Verhandlungsführer auf europäischer und US-amerikanischer Seite entschlossen haben, noch umfassender als bisher über die Verhandlungen zu informieren und damit die Öffentlichkeit, Wirtschaft und Parlamente stärker am Verhandlungsprozess zu beteiligen.

Sehen Sie Ihrerseits Risiken?

Hermann Winkler: Zunächst kann ich sehr gut verstehen, dass viele Menschen angesichts der schieren Größe des Projekts TTIP verunsichert sind. Hinzu kommt, dass hier zwei Wirtschaftsräume mit vielen Gemeinsamkeiten aber eben auch vielen Unterschieden hinsichtlich Geschichte, Kultur und Mentalität aufeinander treffen. Genau darin sehe ich das größte Risiko, dass wir uns von den Vorteilen allzu sehr blenden lassen und ohne Notwendigkeit gewachsene Strukturen, Traditionen und vor allem bewährte Standards in den Bereichen Verbraucher-, Daten-, Sozial- und Umweltschutz im Zuge einer Anpassung aufweichen oder gar aufgeben. Das darf nicht geschehen. Auf der anderen Seite erscheint es mir aber auch als Risiko, vorschnell nur auf der Bewahrung des derzeitigen Zustands zu beharren und damit jegliche Verhandlung von vornherein unmöglich zu machen. Das transatlantische Freihandelsabkommen birgt nicht zuletzt für die exportorientierte Industrie zum Beispiel in Sachsen erhebliche Potentiale und hat daher zumindest eine Chance verdient.

Luise Schumann: Freihandelsabkommen beruhen auf Kompromissen. Diese müssen kritisch betrachtet werden, wenn sie die Angleichung von Regulierungen und Standards betreffen und dadurch schützende Herstellungsmethoden, Hygieneund Sicherheitsvorschriften oder Kennzeichnungspflichten berührt sind. Gerade im Lebensmittelbereich trifft das in Europa vorherrschende Vorsorgeprinzip auf das in den USA übliche Nachsorgeprinzip. Das Chlorhühnchen wird auch deswegen so heftig diskutiert, weil man schön sieht, dass beide Prinzipien sich bisher nicht problemlos miteinander vereinbaren lassen. Eine gegenseitige Anerkennung der Standards ginge vor allem zu Lasten der europäischen Verbraucher. Die Gefahr besteht, dass US-amerikanische Produkte mit niedrigeren Verbraucherschutzstandards ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen und günstiger angeboten werden, als hiesige Produkte. Inländische Unternehmen könnten sich benachteiligt fühlen, da sie nachwievor entsprechend der strengeren Regeln produzieren müssten. Berufen diese sich dann auf Inländerdiskriminierung wird Druck auf die Gesetzgebung ausgeübt, die auch im Nachhinein zu einer Absenkung von Verbraucherschutzstandards führen könnte.

Christoph Minhoff: Das Verhandlungsmandat für die EU Kommission ist eindeutig. Die europäische sowie deutsche Politik hat zugesichert, dass die hohen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzstandards in der Produktion erhalten bleiben. Bei einigen Standards wird es also auch mit TTIP weiterhin Unterschiede geben. Am Ende muss der Vertrag auch vom EU-Parlament und womöglich 28 Landesparlamenten ratifiziert werden. Das wird nur bei einem guten Ergebnis gelingen.

An welchen Stellen sind Ihrer Meinung nach noch Nachbesserungen notwendig?

Hermann Winkler: Mit Blick auf die Lebensmittelindustrie sehe ich noch Klärungsbedarf beim Schutz von regionalen Herkunftsbezeichnungen. In den USA gibt es diesbezüglich kein sehr ausgeprägtes Verständnis, weshalb dortige Hersteller versuchen könnten, Nachahmerprodukte als vermeintlich „original“ zu präsentieren. Hier muss gewährleistet sein, dass der Dresdner Christstollen oder die Thüringer Rostbratwurst nicht plötzlich aus den Great Plains kommen. Traditionelle regionale Lebensmittel dürfen nicht zur Mogelpackung werden.

Luise Schumann: Im Moment sind viele Fragen ungeklärt. In den weiteren Verhandlungen muss die EU-Kommission eine klare Stellung beziehen. Verbraucherschutz darf nicht als Handelshemmnis betrachtet werden und am Vorsorgeprinzip als Kernstück des Verbraucherschutzes in Europa darf nicht gerüttelt werden. Weiterhin muss die EU-Kommission am „From-Farm-to-Fork“- Ansatz („Vom Erzeuger zum Verbraucher“), als Bestandteil der EU-Gesetzgebung festhalten. Eine Anerkennung jener Produkte, die unter weniger strengen Hygienestandards produziert werden, muss abgelehnt werden. Ebenso dürfen die in der EU geltenden Rückverfolgbarkeitsregeln in keinem Fall unterschritten werden. Auch die Lebensmittelkennzeichnung ist ein entscheidender Faktor in den Verhandlungen. Maßnahmen, die dem Verbraucher Produktinformationen für eine Kaufentscheidung entsprechend ihrer Präferenzen und Bedürfnisse verwehren, müssen ausgeschlossen werden.

Christoph Minhoff: Bei ähnlicher Risikoeinschätzung und gleichem Schutzniveau können Standards gegenseitig anerkannt werden, wie beispielsweise schon im Bio- Bereich geschehen. Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen oft die personellen und finanziellen Mittel die bestehenden Handelshemmnisse zu überwinden. Exporteure müssen beispielsweise auf spontane Anfrage der zuständigen US Behörde binnen 24 h über den gesamten Exportvorgang auskunftsfähig sein und Dokumentationen vorhalten können. Zudem sind die zahlreichen Importvorschriften in den einzelnen US-Bundesstaaten schwer zu überblicken, etwa 2.700 bundesstaatliche und kommunale US-Behörden stellen unterschiedliche Anforderungen an die Zertifizierung und Eigenschaften von Lebensmitteln. Auch geografische Herkunftsangaben wie zum Beispiel Schwarzwälder Schinken oder Bayerisches Bier sind in den USA nicht anerkannt und somit auch nicht geschützt. Das erschwert die Positionierung am Markt.

Welche Rolle spielt das Abkommen für die Lebensmittelindustrie überhaupt?

Hermann Winkler: Die Relevanz von TTIP für die Lebensmittelindustrie sollte nicht überbewertet werden. Der Markt für Lebensmittel ist insbesondere in Mitteldeutschland eher regional geprägt und lebt von der Nachfrage nach bekannten und traditionellen Produkten. Hinzu kommt der gegenwärtige Trend zum bewussteren Konsum, bei dem Kunden gezielt unter regionalen und qualitativen Gesichtspunkten einkaufen. Vor diesem Hintergrund wäre es also wichtig, auch in Zukunft Klarheit über die Produktherkunft zu haben, um sich bewusst entscheiden zu können.

Luise Schumann: Das Abkommen berührt fast alle Verbraucherbelange, auch den Agrar- und Lebensmittelbereich. Unternehmen soll der Zugang auf dem amerikanischen Markt erleichtert werden. So strebt die EU einen Marktzutritt u.a. für Äpfel, Käse und Rindfleisch an, während die USA einen Marktzutritt für Geflügel, Fleisch und gentechnisch veränderte Lebensmittel fordert. Verschiedene umstrittene Themen betreffen den sensiblen Bereich Lebensmittel, dazu gehört die Einfuhr von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Organismen oder aus Klontieren bzw. deren Nachkommen ohne entsprechende Kennzeichnung, der Einsatz von Wachstumshormonen bei Schweinen und Rindern, der Einsatz von Chlor zur Desinfizierung von Hühnchen und anderem Geflügel. Diese Verfahren in der Lebensmittelproduktion werden von vielen europäischen Verbrauchern abgelehnt. Durch das Abkommen könnten sich die Regelungen für Zulassungen und Kennzeichnung ungünstig verändern. Einige Standards der USA dagegen könnten als Vorbild für bessere Verbrauchschutzrichtlinien dienen. In den USA werden bereits größere Anstrengungen betrieben, um die Gehalte von Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln zu senken, in vielen Filialen von Fast Food- und Restaurant-Ketten sind Kalorienangaben in der Speisekarte verpflichtend und die Kennzeichnung des Ursprungs von Aromen ist verständlicher.

Christoph Minhoff: Die USA sind für die hiesige Ernährungsindustrie bereits heute der wichtigste Exportmarkt außerhalb Europas. Als exportorientierte Branche wünschen wir uns einen vereinfachten Handel in die U.S.A., da er der deutschen Ernährungsindustrie Wachstum und Arbeitsplätze sichert und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Wir fordern die Politik auf, ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten zu verhandeln, dass unseren Unternehmen den Marktzugang erleichtert und unser europäisches Schutzniveau für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz erhält. Wir wünschen uns, dass die Verhandlungsführer unsere Interessen ehrgeizig und mit größtmöglicher Transparenz vertreten.

Die USA sind nicht das erste Land, mit dem ein Freihandelsabkommen geschlossen wird. Gibt es andere Abkommen, die für die LM-Branche wichtiger sind, bzw. gibt es andere Länder, mit denen ein ähnliches Abkommen wichtiger wäre?

Hermann Winkler: Rein von der Größe und Nachfragekraft des zu erschließenden Marktes kommen natürlich nur wenige Staaten überhaupt an die USA heran. Dies gilt umso mehr, als die Vereinigten Staaten seit Jahren insgesamt Nettoimporteur und somit als Absatzmarkt besonders interessant sind. Darüber hinaus ist aber spannend, dass die Auswahl an möglichen Partnern für Freihandelsabkommen nicht mehr allzu groß ist. Derzeit unterhält die EU bereits 31 Freihandelsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt. Mit anderen wichtigen Regionen, etwa Indien, Südostasien, Südamerika oder den Golfstaaten laufen bereits die Verhandlungen. Das dennoch fast ausschließlich über TTIP gesprochen wird, erscheint daher ein Phänomen zu sein, welches auch von tiefersitzenden Ängsten befeuert wird. Allerdings hat die EU-Kommission mit dem intransparenten Verhandlungsverfahren auch erheblich zu den Sorgen in der Bevölkerung beigetragen. Zwar hat sich die Situation in jüngster Zeit etwas gebessert, dennoch müssen wir wachsam bleiben und auch die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat bei der Entscheidung über TTIP gewährleisten.

Luise Schumann: Neben den USA befindet sich die EU auch mit anderen Ländern in Amerika, Afrika und Asien in laufenden Verhandlungen zu Freihandelsabkommen. Jedes dieser Abkommen trägt die Chance für eine Ausweitung der Absatzmärkte für deutsche und europäische Lebensmittelund Agrarprodukte. Gleichermaßen muss sichergestellt werden, dass im Laufe der Verhandlungen keine Kompromisse geschlossen werden, bei denen Verbraucherschutzstandards untergraben werden. Leicht und zu Unrecht vergessen wird immer das CETAAbkommen mit Kanada, das schon viel weiter gediehen ist und das als Vorbild und Blaupause für TTIP herangezogen werden könnte.

Christoph Minhoff: Die Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen im Weltagrarhandel verändern sich in rasantem Tempo im Sinne einzelner nationaler Interessen. Außenhandelspolitische Vereinbarungen und Verträge bilden daher einen verlässlicheren Rahmen für die internationalen Aktivitäten von Unternehmen und den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Die deutsche Ernährungsindustrie setzt sich deshalb für handelspolitische Regeln ein, die das Auslandsgeschäft und den Marktzugang verbessern. Im Dezember 2013 einigten sich in Bali die 159 WTO-Mitgliedsländer auf ein neues Handelsabkommen („Bali-Paket“), das Handelserleichterungen durch eine vereinfachte Zollabwicklung und den Abbau bürokratischer Hürden im internationalen Warenverkehr vorsieht. Eine Senkung von Zöllen wurde nicht vereinbart. Dies ist weiterhin Teil der seit 2001 laufenden Doha-Entwicklungsrunde, deren Abschluss derzeit nicht absehbar ist. Durch die fehlenden Fortschritte auf WTO-Ebene gewinnen bi- oder multilaterale strategische Partnerschaften im Welthandel an Bedeutung und setzen globale Standards, sie werden also zwischen zwei Ländern oder Ländergruppen geschlossen. Die Europäische Kommission verhandelt gegenwärtig über eine Vielzahl dieser bilateralen Abkommen, zum Beispiel mit Japan, Indien, Malaysia oder Thailand. Angesichts zunehmender Handelshemmnisse ist ein stärkeres handelspolitisches Engagement in wachstumsreichen Absatzmärkten außerhalb der EU notwendig, damit Hürden abgebaut, die Exportmärkte weiter diversifiziert und politische Risiken abgesichert werden können.